Ratgeber · Broker & Dividenden

Quellensteuer auf Dividenden: Broker-Abzüge verstehen und dokumentieren

Warum dein Broker weniger überweist als die Bruttodividende – und welche Angaben du für die deutsche Steuererklärung getrennt aufbereiten solltest.

Kurz erklärt: Bei ausländischen Dividenden können Quellensteuerabzüge im Ausschüttungsstaat entstehen. Bruttoertrag, einbehaltene Steuer, Erstattungen und Nachweise sollten getrennt dokumentiert werden.

Was ist Quellensteuer auf Dividenden?

Bei ausländischen Ausschüttungen kann bereits im Quellenstaat Steuer einbehalten werden. Im Brokerbericht sind Bruttodividende, einbehaltene Steuer (Withholding Tax) und Nettogutschrift oft getrennt aufgeführt. Der Steuerabzug wird in Deutschland nicht automatisch in voller Höhe angerechnet.

Wichtig sind Wertpapier, Quellenstaat, steuerliche Ertragsart und die Zuordnung von Steuerbuchungen zur Dividende.

Beispiel: 100 USD Bruttodividende

Vereinfachte Aufstellung – keine Steuerberechnung

Bruttodividende: 100 USD

Ausländische Quellensteuer: 30 USD

Nettodividende: 70 USD

Für eine spätere Prüfung müssen 100 USD Bruttoertrag und 30 USD Steuer getrennt dokumentiert werden. Ob ein Teil erstattet werden kann und was in Deutschland anrechenbar ist, hängt von weiteren Voraussetzungen ab.

Welche Daten gehören in die Aufstellung?

  1. Zuflussdatum, Brokerbeleg, Wertpapierkennung und Quellenstaat.
  2. Bruttoertrag, Nettogutschrift und Quellensteuer getrennt in Originalwährung.
  3. Etwaige Rückbuchungen und Erstattungen mit Belegbezug.
  4. EUR-Umrechnung mit nachvollziehbarer Kursmethode und Quelle.
  5. Unklare Sachverhalte als Prüfvermerk statt ungeprüfter Steuerbetrag.

IBKR, Trading 212 und tastytrade

Jeder Broker verwendet eigene Exportformate. Dividendengutschriften, Steuerpositionen und Stornos können getrennt erscheinen. Die Brokerimporte sind als Erweiterung für Pro geplant; die steuerliche Auswertung mit DBA- und Anrechnungsprüfung gehört zu Pro + Tax und ist noch nicht veröffentlicht.

Häufige Fragen

Kann die gesamte Quellensteuer in Deutschland angerechnet werden?

Nicht automatisch. § 32d Abs. 5 EStG, ein möglicher Ermäßigungsanspruch und der jeweilige DBA-Sachverhalt setzen Grenzen.

Weshalb nicht nur die Nettodividende dokumentieren?

Weil damit die Höhe der einbehaltenen Steuer und der Bruttoertrag nicht mehr nachvollziehbar wären.

Für die Steuererklärung vorbereiten – statt nur umrechnen

Foreign Income FX Free und Pro sind für die FX-Dokumentation verfügbar. Brokerimporte für Pro sind geplant; Pro + Tax soll Dividenden und Quellensteuer für die manuelle Übernahme in ELSTER, WISO oder andere Steuerprogramme aufbereiten. Keine automatische Übermittlung und noch kein Tax-Verkauf.

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Quellen & Transparenz

Stand: 13.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Aussagen gelten nicht pauschal für Fonds, Unternehmen oder Sonderfälle.