Wann ist eine deutsche Steueranrechnung möglich?
§ 32d Abs. 5 EStG betrifft die Anrechnung ausländischer Steuer bei bestimmten ausländischen Kapitalerträgen. Die Steuer muss insbesondere tatsächlich festgesetzt und gezahlt worden sein und wird um entstandene Ermäßigungsansprüche gekürzt. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen kann zusätzlich relevant sein.
Die wichtigsten gesetzlichen Grenzen
- Ausländische Steuer abzüglich entstandener Ermäßigungsansprüche.
- Höchstens 25 % auf den einzelnen steuerpflichtigen ausländischen Kapitalertrag.
- Insgesamt höchstens die deutsche Steuer auf die betreffenden ausländischen Kapitalerträge.
- Je nach Fall weitere DBA- und persönliche Voraussetzungen.
Beispiel: 100 EUR Ertrag, 15 EUR potenzielle Steuer
Bei 100 EUR steuerpflichtigem Kapitalertrag und hypothetisch 15 EUR berücksichtigungsfähiger ausländischer Steuer liegt der Betrag unter der 25-%-Einzelgrenze von 25 EUR. Daraus folgt noch keine tatsächliche Anrechnung von 15 EUR: Die Jahresgrenze und individuelle Steuerbelastung sind ebenfalls zu prüfen.
Wieso reichen einzelne Brokerbuchungen nicht aus?
Bei der Jahresanrechnung können andere Kapitalerträge, Verluste, Sparer-Pauschbetrag und bereits angerechnete Steuern eine Rolle spielen. Der Pauschbetrag ist in § 20 Abs. 9 EStG geregelt.
Vorbereitung für ELSTER, WISO und CHECK24 Steuer
Das geplante Tool soll nachvollziehbare Jahreswerte und Belege zur manuellen Übernahme aufbereiten, beispielsweise als Grundlage für die Anlage KAP, soweit sie im konkreten Fall einschlägig ist. Es besteht keine direkte Schnittstelle zu einem der genannten Steuerprogramme und keine Anbieterpartnerschaft.
Was bleibt ein Prüffall?
ETFs und Fonds nach dem InvStG, Günstigerprüfung, betriebliche oder tarifbesteuerte Einkünfte und eine mögliche Anwendung von § 34c EStG benötigen gesonderte Behandlung. Eine eindeutige Berechnung darf nicht vorgetäuscht werden.
Häufige Fragen
Kann ich die Quellensteuer aus dem Brokerbericht ungeprüft übernehmen?
Nein. Eine gesonderte Prüfung der Höhe, Erstattungsfähigkeit und gesetzlichen Grenzen ist wichtig.
Berechnet das aktuelle Produkt schon die deutsche Anrechnung?
Nein. Die deutsche Steueranrechnung ist in Entwicklung; Pro + Tax ist noch nicht veröffentlicht.
Für die Steuererklärung vorbereiten – statt nur umrechnen
Foreign Income FX Free und Pro sind für die FX-Dokumentation verfügbar. Brokerimporte für Pro sind geplant; Pro + Tax soll Dividenden und Quellensteuer für die manuelle Übernahme in ELSTER, WISO oder andere Steuerprogramme aufbereiten. Keine automatische Übermittlung und noch kein Tax-Verkauf.
Pro + Tax: Preise und Lizenzierung ansehen →Weiterlesen
Quellen & Transparenz
Stand: 13.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Aussagen gelten nicht pauschal für Fonds, Unternehmen oder Sonderfälle.